TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DIE LICENCE CHALLENGE 2010
Mit der Teilnahme an der vivalamopped Licence Challenge 2010 akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen.
§ 1 Aktion Licence Challenge 2010
Die vivalamopped Licence Challenge 2010 wird von der Radar Media GmbH in Kooperation mit Mitgliedsunternehmen des Industrie-Verband-Motorrad Deutschland e.V. (IVM), die grundsätzlich die Preise für die Aktion zur Verfügung stellen, durchgeführt. Die Radar Media GmbH verspricht die von ihnen zur Verfügung gestellten Preise und Leihgaben allein im Namen der teilnehmenden IVM-Mitgliedsunternehmen. Die Radar Media GmbH wird hierdurch nicht zu einer eigenen Leistung verpflichtet.
§ 2 Teilnahme
(1) Teilnameberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die mindestens 18 Jahre alt sind, sich aber noch nicht in einer Fahrschule angemeldet haben, um den Führerschein zu erwerben. Teilnahmeberechtigt sind weiterhin nur diejenigen Personen, die ihren Namen, ihre Wohnadresse, ihre Telefonnummer, ihre E-Mail-Adresse und ihr Lebensalter bei Anmeldung vollständig und richtig angeben.
(2) Teilnahmeschluss für alle Bewerbungen ist der 30.04.2010.
§ 3 Ausschluss von der Aktion
(1) Mitarbeiter der Radar Media GmbH, der beteiligten Kooperationspartner sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Zur Teilnahme an der Aktion Licence Challenge 2010 ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Die Radar Media GmbH ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z.B. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, doppelte Teilnahme, unzulässige Beeinflussung, Manipulation etc., vorliegen.
(3) Gegebenenfalls können in vorgenannten Fällen auch nachträglich Gewinne und Leihgaben aberkannt und zurückgefordert werden.
§ 4 Durchführung und Abwicklung
(1) Alle Bewerber bewerben sich über das Online-Formular für eines der im Showroom vorgestellten Einsteiger-Bikes.
(2) Eine Jury, bestehend aus Mitarbeitern der Radar Media GmbH und des IVM sucht aus allen Bewerbern 10 Teilnehmer für die Licence Challenge 2010 aus. Basis hierfür ist die Begründung des Bewerbers/der Bewerberin, warum ausgerechnet er/sie die Chance haben soll, an der Licence Challenge 2010 teilzunehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(3) Die 10 Teilnehmer bekommen für die Dauer ihrer Führerscheinausbildung das Motorrad, für welches sie sich beworben haben, an ihrer Fahrschule bereit gestellt und werden mit Sicherheitskleidung ausgerüstet.
(4) Die 10 Teilnehmer werden von der Radar Media GmbH mit einer Handycam ausgestattet, um ihren Weg zum Führerschein im vivalamopped-Videoblog zu dokumentieren. Sie sind verpflichtet, mindestens einen Beitrag pro Woche (Dauer 2,5 Min) für den vivalamopped-Videoblog aufzunehmen. Weiterhin bestätigen die Teilnehmer, dass Sie die Rechteinhaber an den Video-Blog-Beiträgen sind und werden die Rechte an den Veranstalter abtreten.
(5) Nach Bestehen der praktischen Fahrprüfung erhalten die Teilnehmer 500 € Cash-Back.
(6) Die Video-Blogbeiträge werden von der vivalamopped-Community bewertet. Die 3 Teilnehmer mit den meisten Votes für ihre Beiträge erhalten anstelle der 500 € Cash-Back, 1.000 € Cash-Back nach bestandener praktischer Fahrprüfung.
(7) Der Teilnehmer mit den meisten Votes bekommt zudem seine Ausbildungsmaschine bis zum Ende der Saison am 31.10.2010 gestellt.
(8) Die im Rahmen der Licence Challenge 2010 überlassenen Roller/Motorräder dürfen Dritten nicht überlassen und nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Die Fahrzeuge werden den Teilnehmern nur dann überlassen, wenn diese vorab schriftlicht die hier aufgezeigten Nutzungsbedingungen akzeptieren. In den Bedingungen ist insbesondere geregelt, dass das jeweils überlassene Fahrzeug nur in bestimmten Ländern der EU gefahren werden darf, Treibstoffkosten und Kosten für die Beschädigung sowie Fehlbedienungen, soweit sie nicht versichert sind, vom Teilnehmer zu tragen sind. Veränderungen am Fahrzeug sind unzulässig. Die Radar Media GmbH sowie die Mitgliedsunternehmen des IVM können jederzeit ohne Angabe von Gründen die Nutzung der Fahrzeuge beenden, insbesondere wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Gewinner mit dem überlassenen Fahrzeug nicht sachgemäß umgeht, berechtigte Interessen der beteiligten Firmen beeinträchtigt werden, gegen Nutzungsbedingungen verstoßen oder das Fahrzeug vorübergehend oder dauernd nicht genutzt wird.
(9) Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten oder Tausch der bereitgestellten Fahrzeuge/ Sicherheitsausstattung ist nicht möglich. Der Teilnehmer akzeptiert notwendige Änderungen, die durch andere, außerhalb des Einflussbereichs der an der Licence Challange 2010 beteiligten Unternehmen liegende Faktoren bedingt sind.
§ 5 Vorzeitige Beendigung der Aktion
(1) Die Radar Media GmbH behält sich vor, die Aktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die Radar Media GmbH insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann die Radar Media GmbH von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
(2) Die Entscheidungen des Veranstalters sind endgültig. Diesbezügliche Anfragen können nicht beantwortet werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Licence Challenge 2010 ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn irgendwelche Schwierigkeiten auftreten, die die Integrität der Licence Challenge 2010 gefährden sowie diese Teilnahmebedingungen auch unangekündigt zu ändern.
§ 6 Datenschutz
(1) Um an der Aktion teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, sich registrieren zu lassen. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Durch die Registrierung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Radar Media GmbH die dazu erforderlichen Daten für die Dauer der Aktion speichert und zum Zwecke der Gewinnabwicklung an den jeweiligen Kooperationspartner übermittelt, welcher die Personendaten ebenfalls für die Dauer der Aktion speichern darf. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf unter alex@radar-net.de die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
(2) Die Radar Media GmbH verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten.
§ 7 Haftung
Jegliche Schadenersatzverpflichtungen der Radar Media GmbH oder der beteiligten Firmen und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Licence Challenge 2010, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 8 Sonstiges
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
(4) Diese Nutzungsbedingungen können jederzeit von der Radar Media GmbH ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.