Teilnahmebedingungen mit Datenschutzhinweisen für den Azubi-Wettbewerb #motorradazubi auf der INTERMOT 2025

1. Beschreibung der Aktion

a. Ablauf

Um am Wettbewerb #motorradazubi auf der INTERMOT 2025 teilzunehmen, ist eine schriftliche Bewerbung per E-Mail an ivm-ev@ivm-ev.de erforderlich. Die Bewerbung muss die Kontaktdaten der sich bewerbenden Person (Name, E-Mail, Handynummer), Angaben zum Ausbildungsbetrieb (Name, Adresse, Marken) sowie das Ausbildungsjahr, in dem sich die bewerbende Person befindet, enthalten. Die Bewerbung muss bis zum 15.11.2025, 23:59 Uhr bei der angegebenen E-Mail-Adresse (ivm-ev@ivm-ev.de) eingegangen sein.

Nach Eingang werden die Bewerbungen durch den Veranstalter geprüft und bis zu 32 Teilnehmende ausgewählt. Die Teilnehmenden werden schriftlich per E-Mail über eine Teilnahme informiert und erhalten Tag und Uhrzeit ihres Durchgangs. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme.

Den Teilnehmenden werden für den Tag ihrer Teilnahme Ticketcodes für die INTERMOT 2025 gestellt, die im Ticketshop der INTERMOT eingelöst werden müssen.

Für jeden Tag wird ein Joker nominiert, der für den Fall einer Absage durch Teilnehmende den frei gewordenen Startplatz kurzfristig erhält. Es werden keine Reisekosten und keine Hotelkosten durch den Veranstalter übernommen.

Der Wettbewerb #motorradazubi findet auf der INTERMOT 2025 an allen vier Messetagen statt. Pro Tag werden zwei 3-stündige Durchgänge durchgeführt. An jedem Durchgang nehmen maximal vier Auszubildende teil. Die Arbeitsplätze dürfen erst nach einem Briefing und nach der Freigabe durch die Jury betreten werden.

Die Leistungsbewertung erfolgt durch eine Fachjury, bestehend aus zwei erfahrenen Meister-Ausbildern. Auszubildende im ersten, bzw. zweiten Lehrjahr erhalten nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises einen Punktebonus bei der Auswertung. Am Ende jedes Messetages wird ein Tagessieger gekürt.

Die Jurybewertung ist verbindlich und es gibt keine Protestregelung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Teilnehmende dürfen sich im Vorfeld der eigenen Teilnahme während der Durchführung anderer Durchgänge (also jeweils zwischen 10:00 und 13:00 und zwischen 14:00 und 17:00 Uhr) nicht in der Nähe der Arbeitsplätze aufhalten. Ein Verstoß gegen diese Regelung führt zur Disqualifikation. Während des eigenen Durchgangs ist die Unterstützung durch Dritte und das Annehmen von Hilfe untersagt.

Die Teilnehmenden tragen bei dem Wettbewerb die persönliche Arbeits- und Schutzkleidung. Werkzeug wird vom Veranstalter gestellt.

b. Gegenstand der Aktion

  • Es werden bis zu 32 Startplätze beim Wettbewerb #motorradazubi auf der INTERMOT 2025 vergeben. Die Teilnehmenden messen sich live auf der INTERMOT mit anderen Auszubildenden der Ausbildungsberufe Zweirad-Mechatroniker Fachrichtung Motorrad und KFZ-Mechatroniker mit dem Schwerpunkt Motorrad in Wartungs- und Instanthaltungsaufgaben an zuvor durch den Veranstalter und die Fachjury präparierten Motorrädern.
  • Pro Messetag wird ein Tagessieger gekürt, der jeweils einen Preis erhält. Zu gewinnende Preise sind unter anderem, aber nicht ausschließlich
    • VIP-Wochenenden bei MotoGP oder Superbike-Events
    • Ein Wochenende als „Gastschrauber“ bei einem IDM-Team
    • Helme, Bekleidung und viele Sachpreise von Partnern
  • Etwaige Kosten für den Besuch der INTERMOT (z.B. Fahrtkosten, Übernachtung, Logie, Versorgung oder sonstige im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehende Kosten) übernimmt der Veranstalter nicht. Der Veranstalter stellt lediglich die Eintrittskarten sowie Werkzeug zur Verfügung.

 

c. Benachrichtigung

Die Teilnehmenden werden vom Veranstalter per E-Mail benachrichtigt.

 

2. Veranstalter

a. Verantwortlich für diese Aktion: Industrieverband-Motorrad Deutschland e.V. (IVM)
Anschrift: Gladbecker Straße 425, 45329 Essen, Telefon: 0201-834030, E-Mail: ivm-ev@ivm-ev.de, Vereinsregisternummer 3403 Vereinsregister Essen

 

3. Teilnahmeberechtigte

a. Auszubildenden der Ausbildungsberufe Zweirad-Mechatroniker Fachrichtung Motorrad und KFZ-Mechatroniker mit dem Schwerpunkt Motorrad mit ständigem Wohnsitz in Deutschland und einem Mindestalter von 16 Jahren. Minderjährige Teilnehmende benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten zur Teilnahme am Wettbewerb.

b. Teilnahmeberechtigt sind nur bestimmbare natürliche Personen. Juristische Personen können nicht teilnehmen.

c. Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern hierfür berechtigte Gründe vorliegen (z.B. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, unzulässige Beeinflussung der Aktion, Manipulation etc.).

 

4. Teilnahmevoraussetzungen

a. Die Teilnahme an der Aktion ist kostenlos. Für die Teilnahme müssen keine kostenpflichtigen Dienste in Anspruch genommen werden.

b. Zur Teilnahme an der Aktion ist eine Bewerbung per E-Mail an ivm-ev@ivm-ev.de vorausgesetzt. Die Teilnehmenden (bei minderjährigen Teilnehmenden ein Erziehungsberechtigter) unterzeichnen vor dem Wettbewerb eine Haftungsausschlusserklärung und eine Verschwiegenheitserklärung. Ohne diese ist eine Teilnahme an dem Wettbewerb nicht möglich. Die Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen wird vorausgesetzt. Für die Aktion werden nur Teilnehmende berücksichtigt, welche alle erforderlichen Angaben in der Bewerbung mitteilen. Alle erforderlichen Angaben werden auf der Seite des IVM definiert.

Über den Tagessieg entscheidet die vom Veranstalter eingesetzte Fachjury. Die Jurybewertung ist verbindlich und es gibt keine Protestregelung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Pro Teilnehmenden ist jeweils nur ein Gewinn möglich. Eine Barauszahlung oder eine Übertragbarkeit des Gewinns auf andere Personen ist ausgeschlossen.

c. Die Anzahl der Startplätze ist auf maximal 32 (acht pro Messetag bzw. vier pro Durchgang) begrenzt. Die Internetseite zur Aktion wird auch nach Beendigung der Bewerbungsfrist weiterhin sichtbar sein.

d. Die Voraussetzungen der Teilnahme an der Aktion (insb. eine Teilnahmeberechtigung und die Teilnahmevoraussetzungen) müssen während der Dauer der Aktion erfüllt bzw. an den Veranstalter auf dem angebotenen Weg übermittelt sein. Eine Teilnahme auf anderem Weg als dem für die Teilnahme angebotenen (z.B. per Post, per E-Mail an eine andere E-Mail-Adresse oder über die Social-Media-Kanäle der INTERMOT oder des IVM) ist ausgeschlossen und wird nicht berücksichtigt. Nach der Bewerbungsfrist abgegebene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

 

5. Haftungsausschluss / Änderung und vorzeitige Beendigung der Aktion

a. Der Veranstalter haftet nicht für die Verfügbarkeit der Internetseite. Der Veranstalter haftet zudem nicht für etwaige Übertragungsfehler. Der Veranstalter behält sich vor, die Aktion jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in ihrem Verlauf abzuändern, sofern es aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, die Aktion ordnungsgemäß durchzuführen.

c. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

6. Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen des Industrieverband-Motorrad Deutschland e.V. nebst Betroffenenrechte sind hier zu entnehmen: https://www.vivalamopped.com/datenschutz

Die in der Bewerbung übermittelten Daten werden nur im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb #motorradazubi genutzt und nach dem Wettbewerb gelöscht.

 

7. Schlussbestimmungen

a. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von Kollisionsnormen.

b. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam, undurchführbar oder unvollständig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen rechtlichen Regelungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen, undurchführbaren oder unvollständigen Bestimmung tritt jeweils eine solche, die nach Sinn und Zweck dieser Teilnahmebedingungen der unwirksamen, undurchführbaren oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommt.